Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrzeugaufbereitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugaufbereitung

Brevo Detailing
Münchner Straße 23, 86438 Kissing
E-Mail: kontakt@brevodetailing.de

Stand: 27.07.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Bedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugpflege, Innenraumreinigung, Lackkorrektur, Politur, Versiegelung, Keramikbeschichtung und damit verbundene Leistungen. Eine Online-Anfrage ist zunächst unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Termin- und Auftragsbestätigung oder bei Fahrzeugannahme zustande.

2. Leistungsumfang und Preise

Maßgeblich sind die individuell bestätigten Leistungen. Online angezeigte Preise sind Ausgangs- oder Orientierungswerte. Der Endpreis richtet sich insbesondere nach Fahrzeuggröße, Verschmutzung, Lackzustand, Lackhärte, Defekttiefe und tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand. Erkennbarer Mehraufwand wird vor Ausführung abgestimmt.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss richtige Angaben zum Fahrzeug machen und auf bekannte Schäden, Nachlackierungen, Folierungen, lose Teile, technische Defekte, empfindliche Sonderausstattungen sowie frühere Reparaturen hinweisen. Das Fahrzeug ist möglichst vollständig von persönlichen Gegenständen, Bargeld, Schmuck, Dokumenten, Datenträgern und Wertsachen zu räumen. Kindersitze, lose Einbauten oder Zubehör sind zu entfernen, sofern deren Bearbeitung nicht vereinbart wurde.

4. Persönliche Gegenstände

Brevo Detailing übernimmt keine Verwahrungspflicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Für Verlust oder Beschädigung haftet Brevo Detailing nur, soweit diese von Brevo Detailing schuldhaft verursacht wurden. Der Kunde bleibt für zurückgelassene Gegenstände verantwortlich.

5. Fahrzeugzustand und Vorschäden

Vorhandene Kratzer, Steinschläge, Dellen, Risse, Korrosion, Materialermüdung, spröde Kunststoffe, beschädigte Beschichtungen, lose Verklebungen, fehlerhafte Nachlackierungen oder sonstige Vorschäden können durch Reinigung, Beleuchtung, Dekontamination oder Politur deutlicher sichtbar werden. Solche bereits vorhandenen oder materialbedingten Schäden sind keine von Brevo Detailing verursachten Mängel. Brevo Detailing darf den Zustand vor, während und nach der Arbeit zu Dokumentationszwecken fotografieren.

6. Lackkorrektur und Politur

Bei einer Lackkorrektur wird in technisch vertretbarem Umfang Klarlack abgetragen. Ziel ist eine bestmögliche Verbesserung bei Erhalt einer ausreichenden Lackreserve. Eine vollständige Beseitigung aller Kratzer, Steinschläge, Ätzungen, Schleifspuren oder Lackdefekte wird nicht geschuldet, sofern sie technisch nicht sinnvoll oder ohne unverhältnismäßiges Risiko nicht erreichbar ist. Bei sehr dünnem, vorgeschädigtem oder unbekannt nachlackiertem Lack kann die Bearbeitung eingeschränkt oder abgelehnt werden.

7. Innenraum, Gerüche und Flecken

Bei alten, verfärbten, spröden oder beschädigten Materialien kann keine Rückkehr in Neuzustand garantiert werden. Stark eingezogene Flecken, Schimmel, Nikotin-, Tier- oder andere Gerüche können trotz fachgerechter Behandlung verbleiben. Elektrische Sitzfunktionen, Airbagstecker und andere Bauteile werden nur im erforderlichen Umfang behandelt; eine Sitzdemontage erfolgt nur, soweit technisch sinnvoll und vereinbart.

8. Versiegelungen und Keramikbeschichtungen

Standzeit und Wirkung hängen von Nutzung, Waschmethode, Laufleistung, Witterung, Pflege und chemischer Belastung ab. Angaben zur Haltbarkeit sind Erfahrungs- oder Herstellerwerte und keine Garantie für eine feste Mindestdauer. Schäden durch falsche Pflege, Waschanlagen, aggressive Reiniger, mechanische Einwirkung oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.

9. Termine, Abholung und Verzögerungen

Fertigstellungszeiten sind Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart. Verdeckte Schäden, Zusatzarbeiten, Trocknungszeiten oder technische Probleme können zu Verzögerungen führen. Der Kunde wird darüber informiert. Das Fahrzeug ist nach Fertigmeldung innerhalb der vereinbarten Zeit abzuholen.

10. Abnahme und Mängelanzeige

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Abholung gemeinsam prüfen und erkennbare Beanstandungen unverzüglich anzeigen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Brevo Detailing ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung zu geben.

11. Haftung

Brevo Detailing haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

12. Foto- und Datendokumentation

Fahrzeug-, Kennzeichen- und Schadensfotos dürfen zur Auftragsabwicklung, Beweissicherung, Qualitätskontrolle und Bearbeitung von Reklamationen verarbeitet werden. Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur nach gesonderter freiwilliger Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Abholung oder Abschluss der Leistung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung kann Brevo Detailing gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Hinweis: Diese Bedingungen wurden als praxisorientierte Grundlage erstellt. Für eine rechtssichere, auf deinen Betrieb zugeschnittene Endfassung sollte eine Prüfung durch einen deutschen Rechtsanwalt oder eine geeignete Handwerks-/Unternehmensberatung erfolgen.